Der Abfallbeauftragte kümmert sich um die abfallrechtlichen Belange und somit um die Vorgaben des Unternehmens. Er führt die Vorgaben der abfallrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen zuverlässig und pünktlich aus.
Die Regelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Im Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Aufgaben des Abfallbeauftragten fest geregelt. Mit dem 1. Juni 2017 trat die novellierte Fassung der Abfallbeauftragtenverordnung in Kraft. Bis dato waren vor dem 1. Juni 2017 viele Unternehmen nicht in der Pflicht, dass Abfallbeauftragte für das Unternehmen verpflichtet werden mussten. In den Aufgabenbereich gehören unter anderem die Rücknahmesysteme für den Hersteller sowie den Vertreiber. Die Pflichten zur Bestellung eines Abfallbeauftragten sind dem § 2 der Abfallbeauftragtenverordnung, kurz AbfBeauftrV, zu entnehmen. Hierin findet eine klare Kategorisierung statt. Es stellt sich für den Laien die Frage: Wer kann Abfallbeauftragter werden?
Der Abfallbeauftragte im Unternehmen
Jeder Mitarbeiter im Unternehmen kann Abfallbeauftragter werden. Selbstverständlich kann der Geschäftsführer wahlweise einen externen Dienstleister alternativ beauftragen. Falls im Unternehmen aufgrund seiner Größe und Branche es schon einen Immissions- oder Gewässerschutzbeauftragten gibt, dann kann dieser die Aufgaben des Abfallbeauftragten mit übernehmen. Organisatorisch ist jedoch sicherzustellen, dass es zu keine Aufgabenüberhäufung kommt, sodass diese Aufgaben als Last empfunden werden bzw. nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden können. Falls kein fachkundiges Personal im Unternehmen selbst angestellt ist, dann sollte über die Beauftragung eines externen Dienstleistungsunternehmen im eigenen Interesse nachgedacht werden.
Voraussetzung zur Ausübung eines Abfallbeauftragten
Der Abfallbeauftragte sollte seine Tätigkeit zuverlässig ausführen. Um die Tätigkeit des Abfallbeauftragten ausführen zu können, ist es notwendig, an den behördlich anerkannten Fachkundelehrgängen teilzunehmen. Die Tätigkeit umfasst Kenntnisse über die Beschaffenheit sowie die Art der in der Anlage anfallenden Abfälle zu besitzen. Der Weg von der Entstehung bis zur Entsorgung des Abfalles soll überwacht und verstanden werden.
Der Abfallbeauftragte überwacht die Einhaltung jeglicher gesetzlicher Bestimmungen. Die Betriebsangehörigen sollen in allen Angelegenheiten der Abfallvermeidung beraten werden. Die Überwachung der Entsorgungswege werden übernommen. Diese beinhalten die Entstehung bzw. die Anlieferung der Abfälle bis zu deren Beseitigung bzw. Verwertung. Andere Mitarbeiter werden über das Thema der Abfallentsorgung aufgeklärt. Eigenständig werden Vorschläge zur Abfallverminderung vorgelegt. Die Erstellung eines Jahresberichtes ist zudem notwendig und verpflichtend. Abfallbeauftragte tragen somit die Verantwortung über die übernommenen Aufgaben sowie Pflichten.